Entrümpelungen, Wohnungsauflösung

Donnerstag, 28. Juli 2011

Entrümpelungen, Wohnungsauflösung:
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Neues Elektro-Gesetz: Das müssen Sie wissen

Am 24.3.06 trat bundesweit die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Seitdem dürfen auch kleine Elektro-Geräte wie Rasierapparate oder MP3-Player nicht mehr in der grauen Hausmülltonne entsorgt werden.

Was ist Sperrmüll?

Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsabfälle wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine 120-Liter-Mülltonne passen. Dazu zählen beispielsweise zerlegte Großmöbel, Kleinmöbel, Teppiche, Matratzen, Hölzer aus dem Wohninnenbereich, Schrott (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.). Weiterhin Laminat, Fenster- und Türrahmen sowie Türblätter aus Kunststoff. Ebenfalls Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen oder Badewannen. Außerdem separates Fenster- und Drahtglas.

Im Rahmen einer Standard- bzw. Komfort-Sperrmüllabfuhr können private Haushalte gleichzeitig Elektroaltgeräte ("weiße -" oder "braune Ware") in haushaltsüblichem Umfang entgeltfrei mitentsorgen lassen. Ebenso können in begrenztem Umfang auch Hausmüll und sackfähige Renovierungsabfälle in Gebinden (z. B. Sack, Karton, etc.) mitgenommen werden.
Preis: 99 EUR