Entrümpelungen, Wohnungsauflösung, Bauschuttabfuhr:
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Neues Elektro-Gesetz: Das müssen Sie wissen
Am 24.3.06 trat bundesweit die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Seitdem dürfen auch kleine Elektro-Geräte wie Rasierapparate oder MP3-Player nicht mehr in der grauen Hausmülltonne entsorgt werden.
Was ist Sperrmüll?
Als Sperrmüll gelten sperrige Haushaltsabfälle wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine 120-Liter-Mülltonne passen. Dazu zählen beispielsweise zerlegte Großmöbel, Kleinmöbel, Teppiche, Matratzen, Hölzer aus dem Wohninnenbereich, Schrott (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.). Weiterhin Laminat, Fenster- und Türrahmen sowie Türblätter aus Kunststoff. Ebenfalls Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen oder Badewannen. Außerdem separates Fenster- und Drahtglas.
Im Rahmen einer Standard- bzw. Komfort-Sperrmüllabfuhr können private Haushalte gleichzeitig Elektroaltgeräte ("weiße -" oder "braune Ware") in haushaltsüblichem Umfang entgeltfrei mitentsorgen lassen. Ebenso können in begrenztem Umfang auch Hausmüll und sackfähige Renovierungsabfälle in Gebinden (z. B. Sack, Karton, etc.) mitgenommen werden.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Besichtigungsservice. Auch an Wochenenden.
Preis: 39 EUR
Entrümpelungen, Wohnungsauflösung, Bauschuttabfuhr
Freitag, 27. Mai 2011